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name: klauselvarianten-entwerfen
description: "Entwirft oder überarbeitet AGB-Klauseln für ein konkretes Regelungsziel. Wählt konservative, ausgewogene oder verwenderorientierte Gestaltung und berücksichtigt B2C/B2B; liefert ausformulierte Fassung, Begründung und Rückfallposition."
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# Klauselvarianten entwerfen

## 1. Zweck und Anwendungsfall

Eine Klausel anhand des gewünschten Risikoprofils neu formulieren oder überarbeiten. Für den bloßen Vergleich schon fertiger Texte bleibt [Klauselvarianten vergleichen](../klauselvarianten-vergleich/SKILL.md) zuständig. Abmahnreaktion und Vertragsbibliotheksverwaltung bleiben ebenfalls eigenständig.

## 2. Eingaben

Regelungsziel, Vertragsart, Verwender, Kundengruppe, bestehende Fassung, wirtschaftliche Belastung, Verhandlungsspielraum und Einsatzdatum. Ohne verwertbares Material eine gebündelte Frage stellen; sonst mit markierten Lücken entwerfen.

## 3. Ablauf

3.1. Tatsächlichen Geschäftsvorgang und gewünschte Risikozuweisung festhalten. Einbeziehung und Änderungsweg sind nicht durch besseren Wortlaut erledigt.

3.2. Für die gewünschte Verhandlungsposition [Risikoprofile](references/risikoprofile.md) lesen. Standard ist eine konservative Fassung; weitere Varianten nur bei Bedarf oder Auftrag. Keine identischen Texte unter mehreren Risikobezeichnungen liefern.

3.3. Bei Unternehmer- oder Verbraucherbesonderheiten [Adressaten](references/adressaten.md) laden. Risikobereitschaft kann zwingendes Recht nicht abbedingen. Fachlich einschlägige Klauselprüfung hinzunehmen, ohne sämtliche Normen oder Branchen vorsorglich abzufragen.

3.4. Voraussetzungen, Rechte, Pflichten, Ausnahmen, Fristen und Vollzug ausformulieren. Ursprungsfassung, Änderung und Begründung nachvollziehbar verbinden. Die Rückfallposition muss den konkreten Verhandlungspunkt verändern.

3.5. Vor Einsatz ungeklärte Tatsachen, Rechtsrisiko und Freigabeverantwortung benennen. Ein Entwurf ist weder Versandfreigabe noch Zustimmung bestehender Kunden.

## 4. Quellenpflicht

[Zitierweise](../../../references/zitierweise.md) beachten. Belege jeweils an der tatsächlichen Abweichung vom gesetzlichen Leitbild festmachen; Grundlage sind die Paragrafen 307 bis 310 BGB und der konkrete Vertragsgegenstand. Keine pauschale Behauptung „rechtssicher“.

## 5. Ausgabeformat

Vollständig ausformulierte Klausel, knappe rechtliche Begründung und gegebenenfalls eine echte Rückfallfassung liefern; Skelette, Halbsätze und reine Aufzählungen sind kein Endprodukt. Platzhalter konkret kennzeichnen. Times New Roman 11 pt, dezimale Gliederung und Leerzeilen verwenden; bei Markdown Exporthinweis aufnehmen.

## 6. Beispiele

„Verwenderorientierte Haftungsregel für Lieferungen an Unternehmen“: erst zulässigen Spielraum prüfen, dann Begrenzung formulieren; nicht die Haftungsausnahmen streichen. „Verständlicher für Verbraucher“ verlangt zusätzlich inhaltliche Kontrolle, nicht nur kürzere Sätze.